Bildungsscheck

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Bildungsscheck die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung. Übernommen wird die Hälfte der anfallenden Kosten, und zwar bis zu 750 Euro pro Scheck. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Beantragen können den Bildungsscheck Unternehmen in NRW mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Praxis vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Sprach- und EDV-Kurse sowie kaufmännische und technische Lehrgänge. Das Programm ist befristet bis zum 31.12.2007, die letzten Anträge können am 30.11.2007 gestellt werden. Wer seit zwei Jahren keine vom Betrieb organisierte Weiterbildung mehr besucht hat, kann einen Bildungsscheck beziehen. Verpflichtend ist zudem ein Beratungsgespräch bei einer zugelassenen Stelle. Wer zum Beispiel ein Fernstudium vorzieht, hat den Vorteil der freien Wahl: Das Institut muss zugelassen sein, aber selbst nicht in Nordrhein-Westfalen liegen. Bei der SGD können Bildungsschecks eingesetzt werden.

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