Bildungsgutschein

Ein Bildungsgutschein berechtigt zur Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung. Die Kosten werden von der Agentur für Arbeit übernommen. Der Bildungsgutschein beinhaltet Angaben über den Themenschwerpunkt, die maximale Dauer und die Kostenübernahme. Zeitliche und regionale Beschränkungen sind zu beachten. Ein genereller Anspruch auf einen Bildungsgutschein besteht nicht, über diese Leistung wird immer im Einzelfall entschieden. Einen Bildungsgutschein bekommen können Personen, die arbeitslos gemeldet sind, und Personen, die zur Vermeidung der Arbeitslosigkeit eine Weiterbildung (z. B. eine Umschulung) benötigen. Sind Bildungsbedarf und Bildungsziel festgelegt, entscheidet die Agentur für Arbeit unter Einbeziehung der regionalen Arbeitsmarktlage. Der Bildungsgutschein ist seit dem 1. Januar 2003 Bestandteil des deutschen Bildungssystems. Ab Ausstellungsdatum hat er eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten bis zum Beginn der Maßnahme. Inhaber eines Gutscheins können einen oder mehrere zugelassene Bildungsträger aufsuchen und sich beraten lassen. Ist die Wahl getroffen, muss der vom Anbieter ausgefüllte Bildungsgutschein wieder vor Beginn der Weiterbildung bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden. Staatliche Fördermaßnahmen (z. B. Meisterbafög oder Bildungsgutschein) sind auch bei der SGD anwendbar.

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