BAföG

Über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG genannt) wird die staatliche Unterstützung für Schüler und Studenten geregelt. Unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation soll jeder eine Ausbildung absolvieren können, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll also nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern. Gefördert werden kann der Besuch von allgemeinbildenden Schulen ab der zehnten Klasse, Fachschulen, Berufsfachschulen, Institutionen des zweiten Bildungsweges (Weiterbildung) sowie der Besuch von Hochschulen und Akademien. Die Förderung besonders von Schülern ist an enge Bedingungen geknüpft. Voraussetzung für einen Anspruch auf Ausbildungsförderung ist grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, die Eignung und ein Höchstalter von 30 Jahren. Ausländische Auszubildende können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls gefördert werden. BAföG-Leistungen erfolgen nach pauschalen Bedarfsbeträgen, auf die eigenes Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen eines Ehegatten und meist auch seiner Eltern angerechnet werden. Die Höhe der Leistungen ist somit abhängig von der familiären Situation. Auch für Fernstudien-Lehrgänge können gegebenenfalls durch staatliche Fördermaßnahmen (z. B. Meisterbafög oder Bildungsgutschein) gefördert werden.

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