Nur staatlich geprüfte und zugelassene Lehrgänge bei der SGD!

Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Forschung und Technologie hat erklärt: „Der Fernunterricht in der Bundesrepublik Deutschland steht auf einer soliden rechtlichen Grundlage. Der Bürger kann Vertrauen in dieses Angebot haben.“ Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht - ZFU

Alle Fernlehrgänge der SGD sind durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln geprüft und zugelassen. In einem intensiven Verfahren – geregelt im Fernunterrichtsschutzgesetz von 1977 – prüfen erfahrene Fachleute, ob der Lernstoff vollständig, fachlich einwandfrei und pädagogisch so aufbereitet ist, dass der Kursteilnehmer sein Lehrgangsziel sicher erreichen kann.

Damit unterscheidet sich der SGD-Fernunterricht von anderen Weiterbildungsformen. Wir haben nur staatlich geprüfte und zugelassene Lehrgänge im Angebot. Das ist für Sie die beste, objektive Qualitätsgarantie.

Förderung der SGD-Weiterbildung durch Bildungsgutscheine

Förderung der SGD-Weiterbildung durch BildungsgutscheineDie SGD ist nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Derzeit kann diese Förderung für 63 SGD-Fernlehrgänge beantragt werden. Diese Förderung deckt  100 % der Lehrgangskosten ab. Die Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers  entscheidet in einem Beratungsgespräch über die Vergabe der Gutscheine.

PAS 1037 –
Ausgezeichnete Qualität bei der SGD

PAS 1037 quality specifications for distance learning providersAls eines der ersten Fernlehrinstitute ist die Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD) Anfang des Jahres nach dem neuen Qualitätsstandard „PAS 1037 quality specifications for distance learning providers“ zertifiziert worden. Dieser Standard wurde vom Forum DistancE-Learning und dem Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. entwickelt und ist als einziger Qualitätsstandard in Deutschland für Anbieter von Fernunterricht, Fernstudium und E-Learning kompatibel zu internationalen Standards wie ISO 9001.

Die Norm dient allen Weiterbildungsinteressierten zur Orientierung und bietet Transparenz hinsichtlich der Qualität des Anbieters. Außerdem wird der SGD durch die Zertifizierung ein hoher Qualitätsstandard in allen Unternehmensbereichen bestätigt: Von der Entwicklung und Durchführung der angebotenen Lehrgänge und der Qualifikation und Kompetenz der Fernlehrer/innen und Dozenten/Dozentinnen bis hin zu den Verwaltungs- und Servicedienstleistungen des Instituts.

QuacertNeben der PAS 1037-Spezifikation erfüllt die SGD zusätzlich die AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung). Dieses zweiteilige Verfahren dient der Qualitätssicherung im Weiterbildungsbereich und entspricht den hohen Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Durch die Zertifizierungen nach PAS und AZWV sowie der staatlichen Zulassung aller SGD-Lehrgänge durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) haben Sie als Teilnehmer die Sicherheit, mit der SGD den optimalen Bildungspartner gewählt zu haben.

© SGD, 2010

 

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